Agentur in schwierigen Zeiten
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Code und Rechte

Wem gehört der Code? Angestellte, Freelancer und Kunden

Geprüft am 12. Oktober 2026

Kurz gesagt

Code von Angestellten darf die Agentur nach § 69b UrhG wirtschaftlich voll verwerten. Code von Freelancern bleibt beim Freelancer, bis ein Vertrag der Agentur Nutzungsrechte einräumt. Was der Kunde bekommt, steht im Projektvertrag, und nur was danach bei dir bleibt, kannst du lizenzieren.

Wem der Code gehört, hängt davon ab, wer ihn geschrieben hat und was in den Verträgen steht. Urheber ist nach § 7 UrhG immer der Mensch, der den Code geschrieben hat.

Erst wenn alle drei Ebenen geprüft sind, weißt du, welche Repos deine Agentur lizenzieren oder verkaufen darf.

Gehört der Code meiner Angestellten der Agentur?

Wirtschaftlich ja. § 69b Abs. 1 UrhG sagt: Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen des Arbeitgebers geschaffen, ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Du brauchst dafür keine Klausel im Arbeitsvertrag. Die Regel gilt automatisch.

Zwei Grenzen solltest du kennen:

Urheber im Rechtssinn bleibt der Angestellte. Er hat Urheberpersönlichkeitsrechte, etwa das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft. Für die Verwertung spielt das in der Praxis selten eine Rolle.

Wem gehört der Code von Freelancern?

Dem Freelancer, bis ein Vertrag etwas anderes regelt. § 69b UrhG gilt nur für Arbeitnehmer und Dienstverhältnisse. Ein freier Mitarbeiter steht dir gegenüber genauso da wie du gegenüber deinem Kunden: Er ist Rechtsinhaber und räumt dir Nutzungsrechte ein, ausdrücklich oder stillschweigend.

Gibt es nur eine E-Mail mit Stundensatz und ein paar Rechnungen, bekommst du nach § 31 Abs. 5 UrhG die Rechte, die der Zweck der Zusammenarbeit verlangt. Das reicht meist, um den Code im Kundenprojekt einzusetzen.

Ob es reicht, um dem Kunden ein ausschließliches Recht zu verschaffen oder den Code an Dritte zu lizenzieren, ist offen. Du kannst nur weitergeben, was du selbst hast.

Was in einen Freelancer-Vertrag gehört:

Fehlt der Vertrag bei alten Projekten, hilft eine nachträgliche Vereinbarung. Viele Freelancer unterschreiben sie ohne Diskussion, wenn man freundlich fragt und vielleicht eine kleine Vergütung anbietet. Das ist billiger als jede Diskussion mit einem Käufer.

Gehört der Code dem Kunden?

Der Kunde hat genau die Nutzungsrechte, die der Projektvertrag ihm einräumt. Bezahlt zu haben reicht dafür nicht.

Die üblichen Muster und Formulierungen stehen in Nutzungsrechte an Software.

SituationWer hat die Rechte?Was die andere Seite hat
Angestellter schreibt Code im JobAgentur (§ 69b UrhG)Entwickler bleibt Urheber, ohne Verwertungsrechte
Freelancer mit Vertrag und RechteeinräumungAgentur, wie im VertragFreelancer, was er sich vorbehalten hat
Freelancer ohne schriftlichen VertragFreelancerAgentur hat Rechte nach Vertragszweck, Umfang unklar
Kunde mit ausschließlichem Recht am ErgebnisKunde, für den ProjektcodeAgentur nur, was ausgenommen ist
Kunde mit einfachem RechtAgenturKunde darf nutzen wie vereinbart
Code der Gründer vor der GmbHGründer persönlichGmbH nur mit Vertrag

Wie prüfst du deine eigene Rechtekette?

Mach eine Liste mit allen Repos. Für jedes Repo vier Spalten:

  1. Wer hat daran geschrieben? Angestellte, Freelancer, Subunternehmer, Gründer vor der Gründung. Das Git-Log hilft.
  2. Welche Verträge gibt es? Arbeitsverträge, Freelancer-Verträge, Projektverträge mit dem Kunden.
  3. Was hat der Kunde bekommen? Ausschließlich oder einfach, alles oder nur das Ergebnis.
  4. Was steckt an Open Source drin? Lizenzen der Abhängigkeiten, vor allem Copyleft.

Am Ende hast du drei Stapel:

StapelWas du damit machen kannst
Sicher deinsLizenzieren oder verkaufen
Sicher beim KundenNichts, der Code ist zu
UnklarBlick in die Verträge oder nachträgliche Vereinbarung mit Freelancern

Was ist der Code wert, der dir gehört?

Bei vielen Agenturen ist der erste Stapel größer, als sie denken:

Wie man den Wert einschätzt, steht in Was ist Code wert?. Wie du ihn vergibst, ohne ihn herzugeben, steht in Softwarelizenz.

Häufige Fragen

Gehört der Code meiner angestellten Entwickler der Agentur?

Wirtschaftlich ja. Schreibt ein Angestellter ein Programm in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach Anweisung, darf ausschließlich der Arbeitgeber alle vermögensrechtlichen Befugnisse daran ausüben, sofern nichts anderes vereinbart ist (§ 69b UrhG). Urheber im Rechtssinn bleibt der Entwickler.

Wem gehört Code, den ein Freelancer ohne schriftlichen Vertrag geschrieben hat?

Die Rechte liegen beim Freelancer. Die Agentur hat allenfalls die Nutzungsrechte, die sich aus dem Zweck der Zusammenarbeit ergeben (§ 31 Abs. 5 UrhG). Ob das für eine exklusive Weitergabe an den Kunden oder eine Lizenz an Dritte reicht, ist fraglich. Ein schriftlicher Vertrag mit ausdrücklicher Rechteeinräumung löst das.

Gehört der Code dem Kunden, weil er bezahlt hat?

Nein. Die Zahlung allein regelt keine Rechte. Der Kunde bekommt die Nutzungsrechte, die im Vertrag stehen, und wenn dort nichts steht, die Rechte, die der Vertragszweck verlangt (§ 31 Abs. 5 UrhG).

Was ist mit Code, den ich vor der Gründung der GmbH geschrieben habe?

Den hast du als Person geschrieben, also liegen die Rechte bei dir. Die GmbH hat daran ohne Vertrag keine Rechte. Wenn die GmbH ihn lizenzieren oder ein Käufer ihn übernehmen soll, brauchst du einen Vertrag, mit dem du der GmbH die Nutzungsrechte einräumst.

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