Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verlangt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei sind (§ 3 Abs. 1 BFSG). Für Agenturen zählt vor allem eine Kategorie: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Das sind Websites und Apps, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen, also Online-Shops, Buchungsstrecken, Bestellprozesse (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG, § 2 Nr. 26 BFSG).
Das Gesetz gilt für Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden. Die Pflicht trifft deinen Kunden als Betreiber. Die Umsetzung landet bei dir.
Welche Projekte fallen unter das BFSG?
| Projekt | Unter dem BFSG? | Grund |
|---|---|---|
| Online-Shop für Verbraucher | Ja | Elektronischer Geschäftsverkehr (§ 1 Abs. 3 Nr. 5) |
| Buchungsstrecke für Hotel, Kurs, Termin mit Vertrag | Ja | Vertragsschluss mit Verbraucher |
| App einer Bank für Privatkunden | Ja | Bankdienstleistungen (§ 1 Abs. 3 Nr. 3) |
| Website eines Verkehrsunternehmens mit Tickets | Ja im Fern- und Luftverkehr, im Nahverkehr nur Terminals | Personenbeförderung (§ 1 Abs. 3 Nr. 2) |
| B2B-Shop nur für Geschäftskunden | Nein | Keine Verbraucher |
| Unternehmenswebsite ohne Vertragsschluss | Nein | Kein elektronischer Geschäftsverkehr im Sinne von § 2 Nr. 26 |
| Internes Tool, Intranet | Nein | Keine Dienstleistung für Verbraucher |
Ausgenommen sind außerdem bestimmte Inhalte: Videos und Office-Dateien, die vor dem Stichtag veröffentlicht wurden, Inhalte Dritter, die der Betreiber weder finanziert noch kontrolliert, und Archive, die danach nicht mehr bearbeitet werden (§ 1 Abs. 4 BFSG).
Wer ist verantwortlich, Kunde oder Agentur?
Die Pflichten nach § 14 BFSG treffen den Dienstleistungserbringer. Er darf die Dienstleistung nur anbieten, wenn sie die Anforderungen erfüllt und er die vorgeschriebenen Informationen barrierefrei veröffentlicht hat. Er muss die Barrierefreiheit laufend sicherstellen und bei Mängeln korrigieren.
Deine Agentur ist nicht Dienstleistungserbringer, wenn sie den Shop für den Kunden baut. Trotzdem landet die Pflicht praktisch bei dir:
- Kunden schreiben Barrierefreiheit als Anforderung ins Lastenheft.
- Ist sie nicht erfüllt, ist das Werk mangelhaft, und der Kunde kann die Abnahme verweigern oder Mängelrechte geltend machen.
- Bei Wartungsverträgen fragen Kunden, ob du neue Inhalte und Funktionen barrierefrei lieferst.
Was heißt barrierefrei konkret?
Barrierefrei sind Dienstleistungen, wenn Menschen mit Behinderungen sie in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe finden, erreichen und nutzen können (§ 3 Abs. 1 Satz 2 BFSG). Die konkreten Anforderungen regelt eine Rechtsverordnung, die BFSGV (§ 3 Abs. 2 BFSG).
Wer harmonisierte Normen einhält, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind, kann sich auf eine Vermutung der Konformität stützen (§ 4 BFSG). Für Agenturen bedeutet das in der Praxis:
- Bedienbarkeit mit Tastatur, ohne Maus.
- Ausreichende Kontraste und skalierbare Schrift.
- Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos.
- Klare Struktur mit Überschriften, Labels und Landmarks für Screenreader.
- Formulare mit verständlichen Fehlermeldungen.
- Ein Checkout, der ohne Zeitdruck und ohne reine Bild-Captchas funktioniert.
Welche Fristen und Strafen gelten?
- Stichtag: Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden (§ 1 Abs. 3 BFSG).
- Übergang: Verträge über Dienstleistungen, die vor dem Stichtag geschlossen wurden, dürfen bis zu ihrem Ende, längstens bis zum 27. Juni 2030, unverändert fortbestehen (§ 38 Abs. 1 BFSG).
- Aufsicht: Die Marktüberwachungsbehörden der Länder (§ 20 BFSG).
- Bußgeld: bis zu 100.000 Euro in den schweren Fällen (§ 37 Abs. 2 BFSG).
Dazu kommt das Risiko von Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände, wenn ein Verstoß als unlauterer Rechtsbruch gilt (§ 3a UWG).
Wie verkaufst du Barrierefreiheit an deine Kunden?
Das BFSG ist ein guter Anlass, mit Bestandskunden zu sprechen. So gehst du vor:
- Kunden mit Verbrauchergeschäft aus deiner Kundenliste filtern.
- Größe prüfen, Kleinstunternehmen aussortieren.
- Für jeden Kunden einen kurzen Check der wichtigsten Strecke machen: Startseite, Produktseite, Warenkorb, Checkout.
- Ergebnis mit Prioritäten und Aufwand schicken.
- Umsetzung als Festpreis pro Strecke oder nach Aufwand, Prüfung neuer Inhalte im Wartungsvertrag.
Wie du solche Projekte kalkulierst, steht in Was kostet eine App?.
Was bedeutet das BFSG für Code, der deiner Agentur gehört?
Wenn du eigene Bausteine hast, etwa einen Checkout, ein Formular-Framework, eine Komponentenbibliothek oder ein Shop-Theme, verändert das BFSG ihren Wert:
- Barrierefreie Bausteine sind mehr wert. Jeder Kunde mit Verbrauchergeschäft braucht sie, und du kannst sie lizenzieren statt in jedem Projekt neu zu bauen.
- Nachweise erhöhen den Preis. Ein Prüfbericht nach EN 301 549 für deine Komponentenbibliothek spart jedem Lizenznehmer Arbeit.
- Die Lizenz muss Pflichten verteilen. Regle, wer Barrierefreiheit bei Anpassungen sicherstellt: du für den Baustein, der Kunde für seine Inhalte.
Wie du Bausteine lizenzierst, steht in Softwarelizenz. Was sie am Markt wert sind, steht in Was ist Code wert?.