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Recht

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was das BFSG für Agenturprojekte bedeutet

Geprüft am 12. Oktober 2026

Kurz gesagt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei anzubieten, darunter Online-Shops und Apps, über die Verbraucher Verträge schließen. Die Pflicht trifft deinen Kunden als Dienstleistungserbringer, die Umsetzung landet bei deiner Agentur. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verlangt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei sind (§ 3 Abs. 1 BFSG). Für Agenturen zählt vor allem eine Kategorie: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Das sind Websites und Apps, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen, also Online-Shops, Buchungsstrecken, Bestellprozesse (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG, § 2 Nr. 26 BFSG).

Das Gesetz gilt für Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden. Die Pflicht trifft deinen Kunden als Betreiber. Die Umsetzung landet bei dir.

Welche Projekte fallen unter das BFSG?

ProjektUnter dem BFSG?Grund
Online-Shop für VerbraucherJaElektronischer Geschäftsverkehr (§ 1 Abs. 3 Nr. 5)
Buchungsstrecke für Hotel, Kurs, Termin mit VertragJaVertragsschluss mit Verbraucher
App einer Bank für PrivatkundenJaBankdienstleistungen (§ 1 Abs. 3 Nr. 3)
Website eines Verkehrsunternehmens mit TicketsJa im Fern- und Luftverkehr, im Nahverkehr nur TerminalsPersonenbeförderung (§ 1 Abs. 3 Nr. 2)
B2B-Shop nur für GeschäftskundenNeinKeine Verbraucher
Unternehmenswebsite ohne VertragsschlussNeinKein elektronischer Geschäftsverkehr im Sinne von § 2 Nr. 26
Internes Tool, IntranetNeinKeine Dienstleistung für Verbraucher

Ausgenommen sind außerdem bestimmte Inhalte: Videos und Office-Dateien, die vor dem Stichtag veröffentlicht wurden, Inhalte Dritter, die der Betreiber weder finanziert noch kontrolliert, und Archive, die danach nicht mehr bearbeitet werden (§ 1 Abs. 4 BFSG).

Wer ist verantwortlich, Kunde oder Agentur?

Die Pflichten nach § 14 BFSG treffen den Dienstleistungserbringer. Er darf die Dienstleistung nur anbieten, wenn sie die Anforderungen erfüllt und er die vorgeschriebenen Informationen barrierefrei veröffentlicht hat. Er muss die Barrierefreiheit laufend sicherstellen und bei Mängeln korrigieren.

Deine Agentur ist nicht Dienstleistungserbringer, wenn sie den Shop für den Kunden baut. Trotzdem landet die Pflicht praktisch bei dir:

Was heißt barrierefrei konkret?

Barrierefrei sind Dienstleistungen, wenn Menschen mit Behinderungen sie in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe finden, erreichen und nutzen können (§ 3 Abs. 1 Satz 2 BFSG). Die konkreten Anforderungen regelt eine Rechtsverordnung, die BFSGV (§ 3 Abs. 2 BFSG).

Wer harmonisierte Normen einhält, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind, kann sich auf eine Vermutung der Konformität stützen (§ 4 BFSG). Für Agenturen bedeutet das in der Praxis:

  1. Bedienbarkeit mit Tastatur, ohne Maus.
  2. Ausreichende Kontraste und skalierbare Schrift.
  3. Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos.
  4. Klare Struktur mit Überschriften, Labels und Landmarks für Screenreader.
  5. Formulare mit verständlichen Fehlermeldungen.
  6. Ein Checkout, der ohne Zeitdruck und ohne reine Bild-Captchas funktioniert.

Welche Fristen und Strafen gelten?

Dazu kommt das Risiko von Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände, wenn ein Verstoß als unlauterer Rechtsbruch gilt (§ 3a UWG).

Wie verkaufst du Barrierefreiheit an deine Kunden?

Das BFSG ist ein guter Anlass, mit Bestandskunden zu sprechen. So gehst du vor:

  1. Kunden mit Verbrauchergeschäft aus deiner Kundenliste filtern.
  2. Größe prüfen, Kleinstunternehmen aussortieren.
  3. Für jeden Kunden einen kurzen Check der wichtigsten Strecke machen: Startseite, Produktseite, Warenkorb, Checkout.
  4. Ergebnis mit Prioritäten und Aufwand schicken.
  5. Umsetzung als Festpreis pro Strecke oder nach Aufwand, Prüfung neuer Inhalte im Wartungsvertrag.

Wie du solche Projekte kalkulierst, steht in Was kostet eine App?.

Was bedeutet das BFSG für Code, der deiner Agentur gehört?

Wenn du eigene Bausteine hast, etwa einen Checkout, ein Formular-Framework, eine Komponentenbibliothek oder ein Shop-Theme, verändert das BFSG ihren Wert:

Wie du Bausteine lizenzierst, steht in Softwarelizenz. Was sie am Markt wert sind, steht in Was ist Code wert?.

Häufige Fragen

Welche Websites fallen unter das BFSG?

Vor allem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: Websites und Apps, über die Verbraucher auf individuelle Anfrage einen Vertrag abschließen, also Online-Shops, Buchungsstrecken und Bestellprozesse (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 2 Nr. 26 BFSG). Dazu kommen Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books, Telekommunikation und Teile der Personenbeförderung. Reine B2B-Angebote und Unternehmensseiten ohne Vertragsschluss mit Verbrauchern fallen nicht darunter.

Muss meine Agentur selbst das BFSG einhalten?

Die Pflichten treffen den Dienstleistungserbringer, also deinen Kunden, der den Shop oder die App betreibt (§ 14 BFSG). Deine Agentur ist betroffen, wenn sie selbst eine Dienstleistung für Verbraucher anbietet. Praktisch landet die Umsetzung bei dir, und Kunden schreiben die Anforderungen in die Verträge.

Woran messe ich, ob eine Website barrierefrei ist?

Das BFSG verweist auf eine Rechtsverordnung und auf harmonisierte Normen. Erfüllt eine Dienstleistung harmonisierte Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind, wird vermutet, dass sie die Anforderungen erfüllt (§ 4 BFSG). In der Praxis arbeiten Agenturen mit der europäischen Norm EN 301 549, die auf den WCAG-Kriterien aufbaut.

Gilt das BFSG auch für Websites, die vor dem Stichtag online gingen?

Ja, für Dienstleistungen, die nach dem Stichtag für Verbraucher erbracht werden. Es gibt Übergangsregeln für Verträge, die vorher geschlossen wurden, und für Produkte, die der Dienstleister schon vorher einsetzte (§ 38 BFSG). Für Verträge, die ein Online-Shop nach dem Stichtag neu mit Verbrauchern schließt, greift diese Übergangsregel nicht.

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