Agentur in schwierigen Zeiten
Code deiner Agentur bewerten

Agentur

Scheinselbstständigkeit bei Freelancern: Was deine Agentur riskiert und wie du es vermeidest

Geprüft am 12. Oktober 2026

Kurz gesagt

Ein Freelancer ist scheinselbstständig, wenn er nach Weisungen arbeitet und in deine Arbeitsorganisation eingegliedert ist (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Dann schuldet deine Agentur die Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend, den Arbeitnehmeranteil größtenteils aus eigener Tasche. Setzt du Freelancer oder Angestellte beim Kunden ein, kommt das Risiko der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG dazu.

Ein Freelancer ist scheinselbstständig, wenn er tatsächlich wie ein Angestellter arbeitet. In Deutschland sind die Anhaltspunkte dafür eine Tätigkeit nach Weisungen und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Was im Vertrag steht, zählt dabei weniger als das, was im Alltag passiert.

Für deine Agentur geht es um Geld. Stellt die Rentenversicherung eine Beschäftigung fest, schuldest du die Beiträge rückwirkend. Und wenn du Leute beim Kunden einsetzt, kommt ein zweites Risiko dazu: die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung.

Woran erkennt man Scheinselbstständigkeit?

Die Deutsche Rentenversicherung entscheidet nach einer Gesamtwürdigung aller Umstände (§ 7a Abs. 2 SGB IV). Typische Anzeichen in Agenturen:

Spricht für BeschäftigungSpricht für Selbstständigkeit
Feste Arbeitszeiten, Anwesenheit im Daily wie ein TeammitgliedFreie Zeiteinteilung, Abstimmung nach Bedarf
Aufgaben werden laufend vom Teamlead zugeteiltAbgegrenztes Arbeitspaket mit Ergebnis
Firmen-Laptop, Firmen-E-Mail, Eintrag im OrganigrammEigene Hardware, eigene Domain, eigener Auftritt
Bezahlung nach Stunden ohne eigenes RisikoFestpreis pro Paket, Haftung für Mängel
Arbeitet dauerhaft nur für deine AgenturMehrere Auftraggeber, eigene Akquise
Vertritt die Agentur nach außen wie ein AngestellterTritt als eigenes Unternehmen auf

Kein einzelnes Merkmal entscheidet. Ein Freelancer mit Stundensatz kann selbstständig sein, ein Freelancer mit Festpreis kann scheinselbstständig sein, wenn er sonst wie ein Angestellter eingebunden ist.

Was kostet Scheinselbstständigkeit die Agentur?

Wird eine Beschäftigung festgestellt, schuldet deine Agentur als Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 28e Abs. 1 SGB IV). Das Problem liegt im Detail:

  1. Rückwirkend. Beitragsansprüche verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs der Fälligkeit, bei Vorsatz in dreißig Jahren (§ 25 Abs. 1 SGB IV).
  2. Arbeitnehmeranteil. Einen unterbliebenen Abzug darfst du nur bei den nächsten drei Gehaltszahlungen nachholen (§ 28g SGB IV). Für die Jahre davor zahlst du beide Anteile.
  3. Säumniszuschläge von 1 Prozent für jeden angefangenen Monat können dazukommen (§ 24 Abs. 1 SGB IV).
  4. Strafrecht. Wer als Arbeitgeber Beiträge vorenthält, macht sich strafbar (§ 266a StGB).

Geprüft wird bei der Betriebsprüfung der Rentenversicherung, mindestens alle vier Jahre (§ 28p Abs. 1 SGB IV). Auslöser kann auch ein Freelancer sein, der Arbeitslosengeld oder Rente beantragt.

Wie schützt du dich mit der Statusfeststellung?

Die Beteiligten können bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen, dass sie den Status verbindlich feststellt (§ 7a Abs. 1 SGB IV). Das geht auch vor Beginn der Tätigkeit, auf Basis des Vertrags und der geplanten Durchführung (§ 7a Abs. 4a SGB IV).

Drei Punkte machen das Verfahren für Agenturen interessant:

Mehrere dieser Regeln sind befristet: die Entscheidung vor Beginn (Abs. 4a), die Gruppenfeststellung (Abs. 4b und 4c), die Mitentscheidung über ein Beschäftigungsverhältnis zum Kunden im Dreiecksverhältnis (Abs. 2 Satz 2 und 3) und die mündliche Anhörung im Widerspruchsverfahren (Abs. 6 Satz 2). Diese Regeln treten nach § 7a Abs. 7 SGB IV mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft, wenn der Gesetzgeber nicht verlängert.

Wann wird der Einsatz beim Kunden zur Arbeitnehmerüberlassung?

Das zweite Risiko betrifft auch deine Angestellten. Arbeitnehmer werden überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Kunden eingegliedert sind und seinen Weisungen unterliegen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG). Wer das als Teil seiner wirtschaftlichen Tätigkeit tut, braucht eine Erlaubnis (§ 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG).

Ohne Erlaubnis sind die Verträge zwischen dir und dem Kunden und zwischen dir und dem Entwickler unwirksam (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 AÜG). Dann gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen Kunde und Entwickler als zustande gekommen (§ 10 Abs. 1 AÜG). Für den Kunden ist das ein Albtraum, deshalb prüft der Einkauf solche Verträge genau.

Auch mit Erlaubnis gelten Regeln:

Wie gestaltest du Freelancer-Einsätze sicherer?

Diese Punkte senken beide Risiken:

  1. Ergebnis statt Zeit. Beschreib Arbeitspakete mit Ergebnis und Abnahme. Werkverträge passen besser zur Selbstständigkeit als Stundenkontingente.
  2. Eigene Steuerung. Fachliche Anweisungen an Freelancer und an deine Leute beim Kunden kommen von deinem Projektleiter, nie direkt von Mitarbeitern des Kunden.
  3. Eigenes Auftreten. Freelancer nutzen eigene Hardware, eigene Adressen und stehen nicht im Organigramm.
  4. Mehrere Auftraggeber. Frag danach und halte es fest.
  5. Statusfeststellung bei neuen, länger laufenden Einsätzen.
  6. Rechte im Vertrag. Für Freelancer gilt § 69b UrhG nicht. Ohne Rechteeinräumung im Vertrag bleiben die Rechte beim Freelancer, und du bekommst nur, was der Vertragszweck verlangt (§ 31 Abs. 5 UrhG).

Der letzte Punkt wird oft vergessen, kostet aber später am meisten. Wie du die Rechte an Freelancer-Code sicherst, steht in Wem gehört der Code?.

Welche Vertragsart zu welchem Einsatz passt, steht in Werkvertrag oder Dienstvertrag. Wenn deine Freelancer im Ausland sitzen, lies Nearshoring.

Häufige Fragen

Woran erkennt man Scheinselbstständigkeit bei IT-Freelancern?

Entscheidend sind Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Typische Anzeichen sind feste Arbeitszeiten, Teilnahme an internen Meetings wie ein Teammitglied, Arbeit nur mit Firmenhardware und Firmen-E-Mail, kein eigenes unternehmerisches Risiko und Arbeit fast nur für einen Auftraggeber.

Wer zahlt bei Scheinselbstständigkeit die Beiträge nach?

Der Arbeitgeber, also deine Agentur, schuldet den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 28e SGB IV). Den Arbeitnehmeranteil kann er sich nur über Abzüge bei wenigen folgenden Gehaltszahlungen zurückholen (§ 28g SGB IV). Für die Vergangenheit bleibt der größte Teil an der Agentur hängen.

Was ist das Statusfeststellungsverfahren?

Ein Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, die auf Antrag entscheidet, ob ein Auftragsverhältnis Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ist (§ 7a SGB IV). Der Antrag ist derzeit auch schon vor Beginn der Tätigkeit möglich (§ 7a Abs. 4a SGB IV). Diese Regel ist befristet (§ 7a Abs. 7 SGB IV).

Wann wird aus einem Projekteinsatz beim Kunden Arbeitnehmerüberlassung?

Wenn deine Leute in die Arbeitsorganisation des Kunden eingegliedert sind und seinen Weisungen unterliegen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG). Ohne Erlaubnis nach § 1 AÜG sind die Verträge dann unwirksam, und es kann ein Arbeitsverhältnis zwischen Kunde und Entwickler entstehen (§§ 9, 10 AÜG).

Code deiner Agentur bewerten