Beim Werkvertrag nach § 631 BGB schuldest du ein Ergebnis: die fertige Software, wie im Pflichtenheft beschrieben. Bezahlt wird mit der Abnahme (§ 641 BGB), und für Mängel haftest du. Beim Dienstvertrag nach § 611 BGB schuldest du Arbeit: Entwicklerstunden nach bestem Können, bezahlt nach Aufwand, ohne Abnahme.
Welcher Typ gilt, entscheidet in Deutschland der tatsächliche Inhalt der Vereinbarung. Ein „Dienstvertrag“ mit festem Lieferumfang und Abnahmeprotokoll ist trotzdem ein Werkvertrag. Für deine Agentur heißt das: Erst klären, was du verkaufst, dann den Vertrag danach bauen.
Was ist der Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag?
| Werkvertrag (§ 631 BGB) | Dienstvertrag (§ 611 BGB) | |
|---|---|---|
| Geschuldet | Ein Ergebnis, das funktioniert | Tätigkeit, kein bestimmter Erfolg |
| Typischer Preis | Festpreis | Nach Aufwand, Stunden- oder Tagessatz |
| Abnahme | Ja, mit Folgen für Zahlung und Gewährleistung (§ 640 BGB) | Keine |
| Fälligkeit | Mit Abnahme (§ 641 BGB), vorher Abschläge (§ 632a BGB) | Nach Vereinbarung, meist monatlich |
| Mängel | Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt oder Minderung, Schadensersatz (§ 634 BGB) | Nur Schadensersatz bei schuldhafter Pflichtverletzung (§ 280 Abs. 1 BGB) |
| Risiko, dass es länger dauert | Bei dir | Beim Kunden |
| Kündigung durch Kunden | Jederzeit bis zur Vollendung, mit Vergütung (§ 648 BGB) | Nach Vertrag und §§ 620 ff. BGB |
Kurz: Beim Werkvertrag trägst du das Risiko, dass es länger dauert, und bekommst dafür die Marge, wenn es schneller geht. Beim Dienstvertrag trägt der Kunde das Risiko, und du verdienst pro Stunde.
Wann ist ein Softwareprojekt ein Werkvertrag?
Wenn ein Ergebnis geschuldet ist. Typische Anzeichen:
- Es gibt ein Pflichtenheft mit beschriebenem Lieferumfang.
- Es gibt einen Festpreis oder ein Festbudget für dieses Ergebnis.
- Es gibt ein Abnahmeverfahren mit Testfällen.
- Die Agentur entscheidet selbst, wie und mit wem sie arbeitet.
Die meisten Individualentwicklungen, Relaunches und App-Projekte mit Festpreis sind Werkverträge, egal wie der Vertrag heißt.
Wann ist es ein Dienstvertrag?
Wenn Arbeit geschuldet ist und kein bestimmtes Ergebnis. Typische Anzeichen:
- Abrechnung nach Stunden oder Tagen, ohne festen Lieferumfang.
- Der Kunde priorisiert laufend, zum Beispiel über sein eigenes Backlog.
- Es gibt keine Abnahme.
- Wartung und Weiterentwicklung im Retainer, Beratung, Code-Reviews.
Wie funktioniert die Abnahme beim Werkvertrag?
Der Kunde muss ein vertragsgemäß hergestelltes Werk abnehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf er die Abnahme nicht verweigern (§ 640 Abs. 1 BGB). Mit der Abnahme wird die Vergütung fällig (§ 641 Abs. 1 BGB).
Kunden zögern die Abnahme gern hinaus, wenn das Budget knapp wird oder intern noch Wünsche auftauchen. Dagegen hilft § 640 Abs. 2 BGB:
- Du setzt nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme.
- Du schickst die Aufforderung schriftlich und mit Datum.
- Verweigert der Kunde die Abnahme in dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen.
Zwei Dinge machen dir das Leben leichter:
- Teilabnahmen. Vereinbare Abnahmen und Vergütung pro Meilenstein. Dann wird jeder Teil mit seiner Abnahme fällig (§ 641 Abs. 1 BGB) und du finanzierst nicht das ganze Projekt vor.
- Abschläge. Auch ohne Vereinbarung kannst du Abschläge in Höhe des Werts der erbrachten Leistung verlangen (§ 632a BGB). Du musst die Leistung nachvollziehbar aufstellen.
Was im Pflichtenheft stehen muss, damit die Abnahme messbar ist, steht in Lastenheft und Pflichtenheft.
Was passiert, wenn der Kunde mitten im Projekt kündigt?
Beim Werkvertrag darf der Kunde bis zur Vollendung jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Du behältst den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Anrechnen lassen musst du dir:
- was du an Aufwand sparst,
- was du anderweitig verdienst,
- was du böswillig zu verdienen unterlässt.
Für den nicht erbrachten Teil wird vermutet, dass dir 5 Prozent der darauf entfallenden Vergütung zustehen. Wer mehr will, muss seine Kalkulation offenlegen.
Welcher Vertrag passt zu welchem Projekt?
| Projekt | Vertrag |
|---|---|
| Klarer Scope, Kunde will Budgetsicherheit | Werkvertrag mit Festpreis, Teilabnahmen und Change-Request-Verfahren |
| Unklarer Scope, Kunde will mitsteuern | Dienstvertrag nach Aufwand, mit Budgetrahmen und monatlichem Reporting |
| Agiles Projekt, Kunde will trotzdem eine Zahl | Agiler Festpreis, siehe Agiler Festpreis |
| Wartung nach Go-live | Dienstvertrag als Retainer, für definierte Leistungen wie Updates auch werkvertragliche Elemente |
Und die Rechte am Code?
Egal welcher Vertragstyp: Wer welche Nutzungsrechte am Code bekommt, regelt das BGB nicht. Das steht im Urheberrechtsgesetz und in deiner Rechteklausel.