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Recht

Steuern auf Lizenzeinnahmen und Code-Verkauf: Was bei deiner Agentur hängen bleibt

Geprüft am 12. Oktober 2026

Kurz gesagt

Lizenzeinnahmen einer Agentur-GmbH sind normale Betriebseinnahmen und unterliegen in Deutschland der Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer. Bei der Umsatzsteuer ist eine Lizenz eine sonstige Leistung: an Unternehmen im Ausland meist ohne deutsche Umsatzsteuer, im Inland in der Regel zum Regelsatz. Beim Verkauf von selbst entwickeltem Code ist der ganze Erlös Gewinn, weil selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter steuerlich nicht aktiviert werden.

Lizenzeinnahmen sind für eine Agentur-GmbH in Deutschland normale Betriebseinnahmen und unterliegen der Körperschaftsteuer von 15 Prozent, ab 2028 schrittweise weniger (§ 23 Abs. 1 KStG), dem Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent darauf (§ 4 SolZG) und der Gewerbesteuer nach dem Hebesatz deiner Gemeinde. Eine Steuervergünstigung für Lizenzen wie die IP-Box in anderen Ländern gibt es in Deutschland nicht.

Für die Umsatzsteuer kommt es darauf an, wo der Kunde sitzt. Lizenzen an Unternehmen im Ausland sind meist ohne deutsche Umsatzsteuer abzurechnen.

Wie werden Lizenzeinnahmen bei einer GmbH besteuert?

Eine GmbH zahlt auf ihren Gewinn zwei Steuern. Die Lizenzeinnahmen fließen in diesen Gewinn ein, die Kosten der Entwicklung und Wartung mindern ihn.

SteuerSatzNorm
Körperschaftsteuer15 Prozent, ab 2028 schrittweise niedriger§ 23 Abs. 1 KStG
Solidaritätszuschlag5,5 Prozent der Körperschaftsteuer§ 4 SolZG
GewerbesteuerSteuermesszahl 3,5 Prozent mal Hebesatz der Gemeinde§ 11 Abs. 2 GewStG, § 16 GewStG

Wie hoch die Gesamtbelastung ist, hängt vom Hebesatz deiner Gemeinde ab. Den findest du auf der Website der Gemeinde oder beim Steuerberater.

Welche Umsatzsteuer gilt für Lizenzen?

Eine Lizenz ist umsatzsteuerlich eine sonstige Leistung. Entscheidend ist, wo der Kunde sitzt:

KundeLeistungsortWas auf die Rechnung kommt
Unternehmen in DeutschlandDeutschlandDeutsche Umsatzsteuer, als E-Rechnung
Unternehmen in einem anderen EU-StaatLand des Kunden (§ 3a Abs. 2 UStG)Netto, Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 14a Abs. 1 UStG), Zusammenfassende Meldung (§ 18a UStG)
Unternehmen außerhalb der EULand des Kunden (§ 3a Abs. 2 UStG)Netto, in Deutschland nicht steuerbar
VerbraucherSonderregeln, je nach Leistung und LandSteuerberater fragen

Im Inland gilt in der Regel der Regelsatz von 19 Prozent (§ 12 Abs. 1 UStG).

Der ermäßigte Satz von sieben Prozent für die Einräumung von Rechten aus dem Urheberrechtsgesetz (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG) gilt für Software nur, wenn Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte nicht nur als Nebenfolge eingeräumt werden. Nutzt der Kunde die Software vor allem für eigene Zwecke, bleibt es beim Regelsatz (BFH, V R 42/99).

Was ist mit Quellensteuer bei Kunden im Ausland?

Viele Staaten erheben nach ihrem eigenen Recht eine Quellensteuer auf Lizenzgebühren an ausländische Lizenzgeber. Der Kunde behält dann einen Teil der Zahlung ein und führt ihn an sein Finanzamt ab. Ob und wie viel, hängt vom Recht des Kundenlandes und vom Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland ab.

So gehst du vor:

  1. Vor Vertragsschluss klären, ob im Land des Kunden Quellensteuer auf Lizenzen anfällt.
  2. Prüfen, ob das Doppelbesteuerungsabkommen den Satz senkt, und die nötigen Formulare für die Ermäßigung vorbereiten.
  3. Im Vertrag regeln, ob die Lizenzgebühr brutto oder netto vereinbart ist.
  4. Die einbehaltene Steuer belegen lassen. Eine GmbH kann sie unter den Voraussetzungen von § 26 Abs. 1 KStG in Verbindung mit § 34c EStG auf die deutsche Körperschaftsteuer anrechnen.

Wie wird der Verkauf von Quellcode besteuert?

Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens dürfen in der Steuerbilanz nicht aktiviert werden (§ 5 Abs. 2 EStG). Die Entwicklungskosten hast du schon als Gehälter abgezogen. Verkaufst du den Code später, steht ihm kein Buchwert gegenüber, und der ganze Erlös ist Gewinn.

LizenzVerkauf aller Rechte
EinnahmenLaufend oder einmalig, mehrfach möglichEinmal
SteuerIm Jahr der EinnahmeGanzer Erlös im Jahr des Verkaufs
Code danachBleibt bei dirBeim Käufer
UmsatzsteuerSonstige LeistungSonstige Leistung, gleiche Regeln zum Leistungsort

Ein großer Verkaufserlös in einem Jahr führt zu einer hohen Steuerlast in genau diesem Jahr. Wer stattdessen über mehrere Jahre lizenziert, verteilt die Einnahmen. Was ein Verkauf praktisch bedeutet, steht in Quellcode verkaufen.

Was sollte dein Kunde zur Gewerbesteuer wissen?

Für den Lizenznehmer gibt es eine Besonderheit. Bei der Gewerbesteuer wird ihm ein Viertel der Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten wieder hinzugerechnet (§ 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG). Das gilt nur, soweit die Summe aller Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG den Freibetrag von 200.000 Euro übersteigt.

Was bedeutet das für Code, der deiner Agentur gehört?

Steuerlich ist eigener Code für eine deutsche Agentur unspektakulär: Die Einnahmen werden besteuert wie jeder andere Gewinn. Interessant wird es bei der Marge, weil die Entwicklung schon bezahlt ist. Drei Punkte für deine Planung:

  1. Rechte vor Einnahmen. Die Einnahmen gehören der Gesellschaft, der die Rechte am Code zustehen. Prüfe das vor dem ersten Vertrag: Wem gehört der Code?.
  2. Entwicklung fördern lassen. Die Kosten eigener Produktentwicklung können über die Forschungszulage teilweise zurückkommen.
  3. Steuerberater früh einbinden, vor allem bei Kunden im Ausland und bei einem Verkauf.

Wie Lizenzen aufgebaut sind, steht in Softwarelizenz. Was dein Code wert ist, steht in Was ist Code wert?.

Häufige Fragen

Gibt es in Deutschland eine Steuervergünstigung für Lizenzeinnahmen wie eine IP-Box?

Nein. Deutschland hat keine IP-Box. Lizenzeinnahmen einer GmbH werden wie andere Gewinne mit Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer belastet. Gefördert wird in Deutschland die Entwicklung, über die Forschungszulage. Für die Verwertung gibt es keine Sonderregel.

Muss ich auf eine Lizenz an einen Kunden in den USA Umsatzsteuer berechnen?

In der Regel nein. Bei einer Lizenz an ein Unternehmen liegt der Leistungsort dort, wo der Kunde sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 2 UStG). Für einen Kunden in den USA ist der Umsatz in Deutschland nicht steuerbar.

Gilt für Softwarelizenzen der ermäßigte Umsatzsteuersatz?

Nur in Sonderfällen. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG ermäßigt die Einräumung von Rechten aus dem Urheberrechtsgesetz. Für Software greift das nach der Rechtsprechung des BFH nur, wenn Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte nicht nur als Nebenfolge eingeräumt werden. Geht es dem Kunden um die Nutzung für eigene Zwecke, gilt der Regelsatz.

Was muss der Kunde bei Lizenzgebühren beachten?

Bei der Gewerbesteuer wird beim Lizenznehmer ein Teil der Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten hinzugerechnet, soweit die Summe aller Hinzurechnungen einen Freibetrag übersteigt (§ 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG). Große Lizenznehmer fragen deshalb manchmal nach unbefristeten Lizenzen.

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