Ein Lizenzvertrag für Software regelt, wer dein Programm wie nutzen darf und was er dafür zahlt. Das Urheberrecht selbst bleibt in Deutschland beim Urheber (§ 29 Abs. 1 UrhG), übertragen werden nur Nutzungsrechte (§ 31 UrhG). Was der Vertrag nicht einzeln nennt, bekommt der Lizenznehmer nur, soweit der Vertragszweck es verlangt (§ 31 Abs. 5 UrhG).
Für deine Agentur heißt das: Jede unklare Klausel arbeitet im Streit gegen den, der mehr Rechte behauptet. Ein guter Vertrag zählt deshalb auf, statt zu umschreiben.
Was muss in einen Softwarelizenzvertrag?
Diese Punkte braucht jeder Vertrag, egal ob für ein Modul, eine Bibliothek oder ein ganzes Produkt:
| Punkt | Was du festhältst | Warum |
|---|---|---|
| Lizenzgegenstand | Programm, Version, Repo oder Commit-Hash, Quellcode oder nur Objektcode, Doku | Sonst ist unklar, was später als „Update“ dazugehört |
| Art des Rechts | Einfach oder ausschließlich (§ 31 Abs. 2 und 3 UrhG) | Entscheidet, ob du den Code weiter lizenzieren darfst |
| Nutzungsarten | Ausführen, bearbeiten, in eigene Produkte einbauen, weitergeben, als SaaS betreiben | § 31 Abs. 5 UrhG gibt sonst nur das Nötigste |
| Grenzen | Nutzer, Instanzen, Gebiet, Laufzeit, Branche (§ 31 Abs. 1 UrhG) | Damit verkaufst du Scheiben statt alles |
| Weitergabe | Unterlizenzen, Konzern, Dienstleister, Käufer des Geschäfts | Ohne Regel braucht jede Weitergabe deine Zustimmung (§ 34 UrhG) |
| Vergütung | Einmalbetrag, Jahresgebühr, Umsatzbeteiligung, Fälligkeit | Grundlage für jede spätere Bewertung |
| Open Source | Liste der fremden Komponenten mit Lizenz | Der erste Punkt, an dem Lizenznehmer nachfragen |
| Gewährleistung, Haftung | Was du zusagst, was nicht, Haftungsgrenzen | Kunden erwarten oft Rechte wie aus dem Werkvertrag, auch wenn die Lizenz keiner ist |
Einfache oder ausschließliche Lizenz: was schreibe ich rein?
Mit einem einfachen Nutzungsrecht darf der Lizenznehmer nutzen, du und andere aber auch. Ein ausschließliches Recht schließt alle anderen aus, auch dich selbst.
Willst du den Code weiter nutzen, behalte dir das im Vertrag ausdrücklich vor (§ 31 Abs. 3 UrhG). Für eine Agentur, die denselben Code mehrfach verwerten will, ist das einfache Recht der Normalfall.
Wenn ein Kunde Exklusivität will, gib sie ihm in Scheiben:
- nur für seine Branche,
- nur für ein Land oder die DACH-Region,
- nur für eine Laufzeit, danach einfach,
- nur für eine Nutzungsart, etwa den Betrieb als SaaS.
Jede Scheibe hat ihren eigenen Preis. Wer ein ausschließliches Recht hält, darf weitere Rechte nur mit Zustimmung des Urhebers einräumen (§ 35 Abs. 1 UrhG). Das schützt dich, wenn der Kunde später selbst lizenzieren will.
Welche Rechte hat der Lizenznehmer immer?
Einige Rechte stehen jedem berechtigten Nutzer zu, egal was der Vertrag sagt. Klauseln dagegen sind nichtig (§ 69g Abs. 2 UrhG).
- Sicherungskopie, wenn sie für die künftige Nutzung nötig ist (§ 69d Abs. 2 UrhG).
- Beobachten, untersuchen, testen, um Ideen und Grundsätze zu verstehen (§ 69d Abs. 3 UrhG).
- Dekompilieren unter engen Voraussetzungen, um Interoperabilität mit einem eigenen Programm herzustellen (§ 69e UrhG).
Die Fehlerberichtigung gehört nach § 69d Abs. 1 UrhG zur bestimmungsgemäßen Benutzung, aber nur, soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen. Wenn du Fehlerbehebung als Wartung verkaufen willst, regle das ausdrücklich.
Was gilt bei Lizenzen an künftigem Code?
Viele Agenturen verkaufen eine Lizenz inklusive aller künftigen Versionen. Das ist erlaubt, hat aber Regeln:
- Verpflichtet sich ein Urheber, Rechte an künftigen Werken einzuräumen, die nur der Gattung nach bestimmt sind, braucht der Vertrag die Schriftform (§ 40 Abs. 1 UrhG).
- Beide Seiten können so einen Vertrag nach fünf Jahren kündigen, mit einer Frist von sechs Monaten, wenn nichts Kürzeres vereinbart ist. Auf dieses Recht kann man nicht im Voraus verzichten (§ 40 Abs. 2 UrhG).
Die Regel schützt Urheber. Für dich zählt sie vor allem, wenn ein Freelancer dir Rechte an allem verspricht, was er künftig schreibt. Zwischen deiner GmbH und einem Kunden ist ein Update-Vertrag mit beschriebenen Versionen der klarere Weg.
Welche Regeln aus dem UrhG gelten für Software nicht?
Software hat im UrhG Sonderregeln. Nach § 69a Abs. 5 UrhG gelten für Computerprogramme unter anderem nicht:
- §§ 32 bis 32g: Ansprüche auf angemessene Vergütung und Nachvergütung des Urhebers,
- §§ 36 bis 36d: gemeinsame Vergütungsregeln,
- § 40a: Recht des Urhebers zur anderweitigen Verwertung bei pauschaler Vergütung,
- § 41: Rückruf wegen Nichtausübung.
Für deine Kalkulation heißt das: Ein Entwickler kann nicht nachträglich mehr Geld verlangen, weil sich sein Code gut verkauft. Verträge mit Angestellten und Freelancern bleiben trotzdem die Grundlage. Wie du dort Rechte sicherst, steht in Wem gehört der Code?.
Wie regelt man Weitergabe und Unterlizenzen?
Ohne Regel darf der Lizenznehmer sein Recht nur mit Zustimmung weitergeben (§ 34 Abs. 1 UrhG). Eine Ausnahme gilt, wenn er sein ganzes Unternehmen oder einen Teil davon verkauft (§ 34 Abs. 3 UrhG). Kunden fragen deshalb meist nach diesen Klauseln:
| Klausel | Was du erlaubst | Worauf du achtest |
|---|---|---|
| Konzernklausel | Nutzung durch verbundene Unternehmen | Nur solange sie verbunden bleiben |
| Dienstleisterklausel | Betrieb und Wartung durch Dritte | Nur für den Lizenznehmer, keine eigene Nutzung |
| Endkundenklausel | Weitergabe als Teil eines Produkts | Nur in eingebauter Form, ohne Quellcode |
| Unterlizenz | Eigene Lizenzen an Dritte | Nur gegen Beteiligung oder klare Grenzen |
Was ist mit Open Source im lizenzierten Code?
Du lizenzierst nur deinen Code. Fremde Komponenten bleiben unter ihrer Lizenz, und der Lizenznehmer muss deren Bedingungen ebenfalls einhalten. Bei Copyleft-Lizenzen wie GPL kann die Weitergabe deines Produkts an Bedingungen geknüpft sein.
Leg dem Vertrag eine Liste aller Abhängigkeiten mit Lizenz und Version bei. Wie sich MIT und GPL im Agenturalltag unterscheiden, steht in MIT und GPL Lizenz.
Was kostet eine Lizenz, und wie rechnest du sie ab?
Die Vergütung ist frei vereinbar. Üblich sind drei Modelle:
- Einmalbetrag für eine unbefristete Lizenz an einer Version.
- Jahresgebühr mit Updates und Support.
- Umsatzbeteiligung, wenn der Kunde dein Modul in sein Produkt einbaut.
Wie viel ein Repo am Markt bringt, hängt an Zustand, Dokumentation und Rechtekette. Größenordnungen und Kriterien stehen in Was ist Code wert?. Die Grundlagen zur Lizenz selbst stehen in Softwarelizenz, die zu Nutzungsrechten in Nutzungsrechte an Software.