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Code und Rechte

Lizenzvertrag Software: Was rein muss, wenn deine Agentur eigenen Code lizenziert

Geprüft am 12. Oktober 2026

Kurz gesagt

Ein Softwarelizenzvertrag räumt dem Kunden ein Nutzungsrecht an deinem Programm ein, das Urheberrecht bleibt beim Urheber (§ 29 UrhG). Was nicht ausdrücklich im Vertrag steht, bekommt der Lizenznehmer nur, soweit der Vertragszweck es verlangt (§ 31 Abs. 5 UrhG). Deshalb gehören Lizenzgegenstand, Art des Rechts, Nutzungsarten, Grenzen und Vergütung einzeln in den Vertrag.

Ein Lizenzvertrag für Software regelt, wer dein Programm wie nutzen darf und was er dafür zahlt. Das Urheberrecht selbst bleibt in Deutschland beim Urheber (§ 29 Abs. 1 UrhG), übertragen werden nur Nutzungsrechte (§ 31 UrhG). Was der Vertrag nicht einzeln nennt, bekommt der Lizenznehmer nur, soweit der Vertragszweck es verlangt (§ 31 Abs. 5 UrhG).

Für deine Agentur heißt das: Jede unklare Klausel arbeitet im Streit gegen den, der mehr Rechte behauptet. Ein guter Vertrag zählt deshalb auf, statt zu umschreiben.

Was muss in einen Softwarelizenzvertrag?

Diese Punkte braucht jeder Vertrag, egal ob für ein Modul, eine Bibliothek oder ein ganzes Produkt:

PunktWas du festhältstWarum
LizenzgegenstandProgramm, Version, Repo oder Commit-Hash, Quellcode oder nur Objektcode, DokuSonst ist unklar, was später als „Update“ dazugehört
Art des RechtsEinfach oder ausschließlich (§ 31 Abs. 2 und 3 UrhG)Entscheidet, ob du den Code weiter lizenzieren darfst
NutzungsartenAusführen, bearbeiten, in eigene Produkte einbauen, weitergeben, als SaaS betreiben§ 31 Abs. 5 UrhG gibt sonst nur das Nötigste
GrenzenNutzer, Instanzen, Gebiet, Laufzeit, Branche (§ 31 Abs. 1 UrhG)Damit verkaufst du Scheiben statt alles
WeitergabeUnterlizenzen, Konzern, Dienstleister, Käufer des GeschäftsOhne Regel braucht jede Weitergabe deine Zustimmung (§ 34 UrhG)
VergütungEinmalbetrag, Jahresgebühr, Umsatzbeteiligung, FälligkeitGrundlage für jede spätere Bewertung
Open SourceListe der fremden Komponenten mit LizenzDer erste Punkt, an dem Lizenznehmer nachfragen
Gewährleistung, HaftungWas du zusagst, was nicht, HaftungsgrenzenKunden erwarten oft Rechte wie aus dem Werkvertrag, auch wenn die Lizenz keiner ist

Einfache oder ausschließliche Lizenz: was schreibe ich rein?

Mit einem einfachen Nutzungsrecht darf der Lizenznehmer nutzen, du und andere aber auch. Ein ausschließliches Recht schließt alle anderen aus, auch dich selbst.

Willst du den Code weiter nutzen, behalte dir das im Vertrag ausdrücklich vor (§ 31 Abs. 3 UrhG). Für eine Agentur, die denselben Code mehrfach verwerten will, ist das einfache Recht der Normalfall.

Wenn ein Kunde Exklusivität will, gib sie ihm in Scheiben:

Jede Scheibe hat ihren eigenen Preis. Wer ein ausschließliches Recht hält, darf weitere Rechte nur mit Zustimmung des Urhebers einräumen (§ 35 Abs. 1 UrhG). Das schützt dich, wenn der Kunde später selbst lizenzieren will.

Welche Rechte hat der Lizenznehmer immer?

Einige Rechte stehen jedem berechtigten Nutzer zu, egal was der Vertrag sagt. Klauseln dagegen sind nichtig (§ 69g Abs. 2 UrhG).

  1. Sicherungskopie, wenn sie für die künftige Nutzung nötig ist (§ 69d Abs. 2 UrhG).
  2. Beobachten, untersuchen, testen, um Ideen und Grundsätze zu verstehen (§ 69d Abs. 3 UrhG).
  3. Dekompilieren unter engen Voraussetzungen, um Interoperabilität mit einem eigenen Programm herzustellen (§ 69e UrhG).

Die Fehlerberichtigung gehört nach § 69d Abs. 1 UrhG zur bestimmungsgemäßen Benutzung, aber nur, soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen. Wenn du Fehlerbehebung als Wartung verkaufen willst, regle das ausdrücklich.

Was gilt bei Lizenzen an künftigem Code?

Viele Agenturen verkaufen eine Lizenz inklusive aller künftigen Versionen. Das ist erlaubt, hat aber Regeln:

Die Regel schützt Urheber. Für dich zählt sie vor allem, wenn ein Freelancer dir Rechte an allem verspricht, was er künftig schreibt. Zwischen deiner GmbH und einem Kunden ist ein Update-Vertrag mit beschriebenen Versionen der klarere Weg.

Welche Regeln aus dem UrhG gelten für Software nicht?

Software hat im UrhG Sonderregeln. Nach § 69a Abs. 5 UrhG gelten für Computerprogramme unter anderem nicht:

Für deine Kalkulation heißt das: Ein Entwickler kann nicht nachträglich mehr Geld verlangen, weil sich sein Code gut verkauft. Verträge mit Angestellten und Freelancern bleiben trotzdem die Grundlage. Wie du dort Rechte sicherst, steht in Wem gehört der Code?.

Wie regelt man Weitergabe und Unterlizenzen?

Ohne Regel darf der Lizenznehmer sein Recht nur mit Zustimmung weitergeben (§ 34 Abs. 1 UrhG). Eine Ausnahme gilt, wenn er sein ganzes Unternehmen oder einen Teil davon verkauft (§ 34 Abs. 3 UrhG). Kunden fragen deshalb meist nach diesen Klauseln:

KlauselWas du erlaubstWorauf du achtest
KonzernklauselNutzung durch verbundene UnternehmenNur solange sie verbunden bleiben
DienstleisterklauselBetrieb und Wartung durch DritteNur für den Lizenznehmer, keine eigene Nutzung
EndkundenklauselWeitergabe als Teil eines ProduktsNur in eingebauter Form, ohne Quellcode
UnterlizenzEigene Lizenzen an DritteNur gegen Beteiligung oder klare Grenzen

Was ist mit Open Source im lizenzierten Code?

Du lizenzierst nur deinen Code. Fremde Komponenten bleiben unter ihrer Lizenz, und der Lizenznehmer muss deren Bedingungen ebenfalls einhalten. Bei Copyleft-Lizenzen wie GPL kann die Weitergabe deines Produkts an Bedingungen geknüpft sein.

Leg dem Vertrag eine Liste aller Abhängigkeiten mit Lizenz und Version bei. Wie sich MIT und GPL im Agenturalltag unterscheiden, steht in MIT und GPL Lizenz.

Was kostet eine Lizenz, und wie rechnest du sie ab?

Die Vergütung ist frei vereinbar. Üblich sind drei Modelle:

  1. Einmalbetrag für eine unbefristete Lizenz an einer Version.
  2. Jahresgebühr mit Updates und Support.
  3. Umsatzbeteiligung, wenn der Kunde dein Modul in sein Produkt einbaut.

Wie viel ein Repo am Markt bringt, hängt an Zustand, Dokumentation und Rechtekette. Größenordnungen und Kriterien stehen in Was ist Code wert?. Die Grundlagen zur Lizenz selbst stehen in Softwarelizenz, die zu Nutzungsrechten in Nutzungsrechte an Software.

Häufige Fragen

Braucht ein Softwarelizenzvertrag eine bestimmte Form?

Für die normale Lizenz an einem fertigen Programm schreibt das UrhG in Deutschland keine Form vor. Schriftform verlangt § 40 UrhG nur, wenn sich jemand verpflichtet, Rechte an künftigen, nur der Gattung nach bestimmten Werken einzuräumen. Schriftlich festhalten solltest du die Lizenz trotzdem, weil § 31 Abs. 5 UrhG im Streit nur das gibt, was der Vertragszweck verlangt.

Darf der Lizenznehmer seine Lizenz an einen Dritten weitergeben?

Nur mit Zustimmung des Urhebers bzw. Rechtsinhabers (§ 34 Abs. 1 UrhG). Ohne Zustimmung geht das nur, wenn das ganze Unternehmen oder ein Unternehmensteil veräußert wird (§ 34 Abs. 3 UrhG). Regel im Vertrag, ob Konzerngesellschaften, Dienstleister und Käufer des Geschäfts die Lizenz nutzen dürfen.

Kann ich im Lizenzvertrag verbieten, dass der Kunde Sicherungskopien macht?

Nein. Die Sicherungskopie darf nach § 69d Abs. 2 UrhG nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die künftige Nutzung erforderlich ist. Auch Beobachten und Testen (§ 69d Abs. 3 UrhG) und Dekompilieren zur Interoperabilität (§ 69e UrhG) lassen sich nicht ausschließen (§ 69g Abs. 2 UrhG).

Was passiert mit der Lizenz, wenn ich meine Agentur verkaufe?

Die vergebenen Lizenzen bleiben wirksam, auch wenn der Inhaber der Rechte wechselt (§ 33 UrhG). Wichtiger ist die andere Richtung: Lizenzen, die deine Agentur selbst nutzt, gehen beim Unternehmensverkauf ohne Zustimmung mit (§ 34 Abs. 3 UrhG), der Urheber kann aber unter Umständen zurückrufen.

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